1.
Für die Benutzung von Archivgut in den Diensträumen für private und gewerbliche Zwecke
bis zu 1 Tag - 8,00 Euro.
2.
Bei Inanspruchnahme des Archivs:
2.1.
- für schriftliche Auskünfte, die Anfertigung von Abschriften und Kirchenbuchauszügen
je angefangene halbe Stunde - 20,00 Euro
2.2.
- für die Anfertigung von Übersetzungen, Transkriptionen und Regesten gemäß besonderer Vereinbarung
je angefangene Stunde jedoch mindestens - 50,00 Euro
3.
Beglaubigung einer Urkunde, Abschrift oder Kopie - 6,00 Euro.
4.
Für das Recht der Wiedergabe von Archivgut für gewerbliche Zwecke für jede Seite der Vorlage im Regelfall:
4.1.
- im Druck, z. B. Buch-, Zeitschriften- und Zeitungsdruck, als Bucheinband, Plakat, Kunstblatt oder als Postkarte
bis 500 Exemplare - 15,00 Euro
bis 5000 Exemplare - 50,00 Euro
über 5000 Exemplare - 75,00 Euro
4.2.
- in Film, Fernsehen, Video oder anderen elektronischen Medien für jedes zur Verfügung gestellte
Blatt oder Bild bzw. Tonträger - 30,00 Euro
In Ausnahmefällen erfolgt die Gebührenberechnung aufgrund besonderer Vereinbarung.
5.
Für die Anfertigung von Reproduktionen von Archivgut und sonstigen Unterlagen:
5.1.
Reproduktionen von Archivgut durch Mitarbeiter
DIN A4 - 0,50 Euro
DIN A3 - 1,00 Euro
5.2.
Reproduktionen von Bibliotheksgut durch Mitarbeiter
DIN A4 - 0,25 Euro
DIN A3 - 0,30 Euro
5.3.
Reproduktionen durch den Benutzer von Archivgut mit archiveigenem Gerät
DIN A4 - 0,30 Euro
DIN A3 - 0,40 Euro
5.4.
Reproduktionen von Bibliotheksgut durch den Benutzer mit archiveigenem Gerät
DIN A4 - 0,25 Euro
DIN A3 - 0,30 Euro
5.5.
Ausgabe von digitalisierten Daten als Datei per E-Mail
oder CD-Rom - 7,00 Euro.
6.
Genehmigung zur Anfertigung von Reproduktionen mit Gerät des Benutzers
je Tag - 5,00 Euro.
7.
Bei Inanspruchnahme des Archivs für die Ausleihe von Archivalien eine Grundgebühr
je Monat je Archivalie - 50,00 Euro.
8.
Für die Ausleihe von Archivgut, werden zusätzlich die tatsächlichen Kosten, z. B. für Verpackung, Porto, Versicherung, Mahnung berechnet.
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