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Evangelische Kirche in Mitteldeutschland 

Prospekt: Stand Mai 2011 - Ev. Kirchenkreis Mühlhausen

 Kampagne: Bleib dran! - Wirtschaften im Dienst des Lebens

Partnerkirchenkreis Eschwege 

Die Kreissynode

SynodeWährend auf der Gemeindeebene der Gemeindekirchenrat die für das Leben einer Gemeinde notwendigen Beschlüsse fasst, ist das entsprechende Gremium auf Kirchenkreisebene die Kreissynode.

In der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 5. Juli 2008 heißt es dazu:

"(1) In der Kreissynode haben die Kirchengemeinden und Dienstbereiche teil an der Leitung des Kirchenkreises. Die Kreissynode hat die Aufgabe, die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis zu fördern. Sie beschließt über Leitlinien für die Arbeit des Kirchenkreises. Sie gibt den Kirchengemeinden Anregungen für die Wahrnehmung ihrer missionarischen, ökumenischen, seelsorgerlichen, diakonischen und bildungsbezogenen Aufgaben. Sie nimmt den Bericht des Kreiskirchenamtes entgegen und kann ihm Aufträge erteilen. Die Kreissynode hat das Recht, an die Landessynode Anträge zu richten. Sie kann zu Fragen des öffentlichen Lebens Stellung nehmen." (Auszug des Art. 38)

Präsidium der Kreissynode"(1) Der Kreissynode gehören an:
1. der Superintendent
2. von den Gemeindekirchenräten gewählte zum Kirchenältesten wählbare Gemeindeglieder, die nicht hauptberuflich in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis stehen
3. Synodale, die hauptberuflich in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis stehen und nach Maßgabe des Absatzes 4 von den einzelnen Dienstbereichen im Kirchenkreis entsandt werden
4. berufene Synodale nach Maßgabe des Absatzes 5
5. bis zu zwei Jugendvertreter nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung"
(Auszug des Art. 39)

"(1) Die Kreissynode wählt auf ihrer ersten Tagung unter der Leitung des Superintendenten den Präses und bis zu zwei Stellvertreter. Der Präses und ein Stellvertreter dürfen nicht hauptberuflich in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis stehen. Wählbar sind die ordentlichen Mitglieder der Kreissynode mit Ausnahme des Superintendenten." (Auszug des Art. 42)

 
Der Kreiskirchenrat

"(1) Der Kreiskirchenrat trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird. Er ist für alle Angelegenheiten des Kirchenkreises zuständig, die nicht der Kreissynode oder dem Superintendenten zugewiesen sind. Er führt die Beschlüsse der Kreissynode aus und ist der Kreissynode berichtspflichtig.
(3) Der Kreiskirchenrat vertritt den Kirchenkreis im Rechtsverkehr. Willenserklärungen, die den Kirchenkreis gegenüber Dritten verpflichten, und Vollmachten bedürfen der Unterschrift des Superintendenten oder seines Stellvertreters und sind mit dem Siegel des Kirchenkreises zu versehen." (Auszug des Art. 44)
 

 
Der Superintendent

In der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 5. Juli 2008 heißt es:

"(1) Der Superintendent hat insbesondere folgende Aufgaben:  Superintendent Andreas Piontek

  • Er vertritt den Kirchenkreis in den Kirchengemeinden, in der Landeskirche und in der Öffentlichkeit.
  • Er achtet darauf, dass Seelsorge an den Mitarbeitern im Kirchenkreis geschieht und die Mitarbeiter der einzelnen Dienstbereiche in Konventen zusammenkommen.
  • Er trägt Sorge dafür, dass der Gemeindeaufbau und das geistliche Leben gefördert, Kirchenälteste und ehrenamtliche Mitarbeiter zugerüstet werden und theologische Arbeit geleistet wird.
  • Er führt die im Pfarrdienst tätigen sowie die vom Kirchenkreis angestellten hauptberuflichen Mitarbeiter ein und begleitet sie in ihrem Dienst.
  • Er führt über die vom Kirchenkreis angestellten oder beauftragten Mitarbeiter die Dienstaufsicht. In den kirchengesetzlich geregelten Fällen nimmt er im Auftrag der Landeskirche auch gegenüber den Pfarrern und Pfarrerinnen Aufgaben der Dienstaufsicht wahr.
  • Er kann über sein Recht aus Artikel 28 Abs. 1 Satz 3 hinaus Gemeindekirchenräte zu Sitzungen einberufen, in Sitzungen Anträge stellen und den Vorsitz übernehmen.
  • Er fördert die Zusammenarbeit des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden mit den diakonischen Trägern.
  • Er trägt Mitverantwortung für Visitationen im Kirchenkreis." (Auszug des Art. 48)

1. Stellvertreter des Superintendenten:Pfr. Dietmar Opitz
Pfr. Dietmar Opitz
Martinistraße 1 a
99974 Mühlhausen
Tel. (03601) 75 64 21
Fax (03601) 8 75 60 40
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2. Stellvertreter des Superintendenten: Pfrn. Beate EisertPfrn. Beate Eisert
Hauptstr. 10
99947 Kirchheilingen
Tel. (036043) 7 02 05
Fax (036043) 7 02 05
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Die Mitarbeiterinnen in der Superintendentur

Der Superintendent wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch das Superintendenturbüro unterstützt.

Leitende Sekretärin: Wendy WellendorfMitarbeiterinnen:
Leitende Sekretärin: Wendy Wellendorf
Sekretärin: Karin Rosenthal  
Sekretärin: Annett Zengerling

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Adresse und Kontakt:
Evangelischer Kirchenkreis Mühlhausen Bei der Marienkirche 9 Sekretärin: Karin Rosenthal
99974 Mühlhausen
Tel. (0 36 01) 81 29 01
Fax (0 36 01) 81 69 44
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    Sekretärin: Annett Zengerling

 
Evangelischer Kirchenkreis Mühlhausen • Bei der Marienkirche 9 • 99974 Mühlhausen/Thüringen • Tel. (0 36 01) 81 29 01 • Fax (0 36 01) 81 69 44
eMail info@kirchenkreis-muehlhausen.de

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