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Immer wieder gibt es Anfragen, ob, wie und wo es für ehrenamtliche Mitarbeitende eine Erstattung für entstandene Fahrtkosten gibt. Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen - Sie haben immer ein Anrecht auf die Erstattung Ihrer Unkosten für Ihren ehrenamtlichen Einsatz in unseren Gemeinden und im Kirchenkreis, nur ist darauf zu achten an wen Sie sich hier wenden müssen, denn da gibt es ein paar Unterschiede.
I.
Sie arbeiten als gewähltes Mitglied in einem Gremium des Kirchenkreises mit z. B. Synode, Kreiskirchenrat u. a.?
Hier bekommen Sie direkt vom Kirchenkreis die Kilometergelderstattung und wenden sich daher bitte auch direkt an den Kirchenkreis.
II.
Sie sind als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/-in zu Arbeitsgruppen, Fachtagen usw. unterwegs?
Hier wenden Sie sich bitte an den Organisator dieser Arbeits- oder Fachgruppe (z. B. Treffen der Jugendvertreter = Micha Hofmann usw.), da hier die Kosten in den jeweiligen Fachbereichen verrechnet werden. Fragen Sie einfach bei der jeweiligen Gruppe nach.
III.
Sie übernehmen Fahrdienste in der Gemeinde zum Transport von Gemeindegliedern zu Gemeindeveranstaltungen, sind mit dem Gemeindechor unterwegs in eine Nachbargemeinde usw.!
Hier haben Sie die Möglichkeit bei Ihrer Kirchengemeinde eine Kilometergelderstattung zu beantragen.
Zur Beantragung können Sie sich das folgende ausdrucken: 2009-01-01 Wegstreckenentschaedigung
Wenn Ihnen das alles zu kompliziert ist und Sie noch Fragen haben, dann nehmen Sie bitte mit den o. g. Personen Kontakt auf. Diese sind bei der Klärung von Unklarheiten bzw. bei einer Zuordnung gerne behilflich.
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